Von der Gewährleistung, auch bei Garantiezusage, ausgeschlossen sind Mängel, die durch Überbeanspruchung, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung, Verwendung ungeeigneter, vom Auftraggeber oder dritter Seite bereitgestellter Materialien, Anweisungen des Auftraggebers oder Arbeiten Dritter an unseren Produkten verursacht worden sind. Wir haften nicht für Beschädigungen durch Handlungen Dritter, atmosphärischer Entladung, Überspannungen und chemische Einflüsse. Teile, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Eine Garantiezusage ist derart zu verstehen, dass wir für Mängel einstehen, die innerhalb der vereinbarten Garantiefrist nach Übergabe auftreten und innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden.